183412_3226.jpgagisraLogoBlack.jpg759099_56536026.jpg468156_54340792.jpgiSt_senio_asian_w_4977930XS.jpg
Menschenrechte für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen!

Schutz vor häuslicher Gewalt

 

Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht es seit 1. Januar 2002 der Polizei, gewalttätige Partner des Hauses zu verweisen. Das Protokoll vom polizeilichen Einsatz kann als Beweis der besonderen Härte geltend gemacht werden, wenn die Frau kein eigenständiges Aufenthaltsrecht besitzt.

In der Regel müssen die Ehegatten mit ihrem verheirateten Partner mindestens zwei Jahre in Deutschland zusammen gelebt haben, um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu erhalten.

Dieses Ungleichgewicht bei Paaren verhindert die Entwicklung der Partnerschaft, daher fordern wir, dass Heiratsmigrantinnen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht unmittelbar bei der Eheschleißung  erhalten sollen.

Für Flüchtlingsfrauen, die in gewalttätigen Beziehungen leben, stellt die Residenzpflicht (§ 56 Asylverfahrensgesetz sowie § 61 Aufenthaltsgesetz) ein erhebliches Hindernis für die sichere Unterbringung dar. (Für NRW wurde kürzlich die sog. Residenzpflicht in Härtefällen gelockert.)

Illegalisierte Frauen sind besonders gefährdet - sie können sich nicht ohne weiteres an die Polizei oder an Ämter wenden, wenn sie Schutz vor Gewalt brauchen.

Gewalt an Frauen jeglicher Form ist zu ächten, und angemessener Schutz und Hilfe für betroffene Frauen müssen gewährleistet werden.

Für Frauen, die in einer Gewaltbeziehung leben und diese beenden wollen,  empfehlen wir die Broschüre vom Bundesministerium für Frauen, Senioren, Fammilie und Jugend "Mehr Schutz " bei häuslicher Gewalt.  www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=4978.html

Kontakt: agisra e.V. | Martin Str. 20a / Bolzengasse | Tel. 0221.124019 0221.1390392 | info (at) agisra.org